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SCHAUMWEIN

Für den Gesetzgeber erst einmal nur eine lieblose Definition:

  1. Gesetzlicher Oberbegriff für alle in der EU hergestellten schäumenden Weine
  2. Steht »Schaumwein« auf dem Etikett, handelt es sich um die unterste Stufe der schäumenden Weine, es müssen mindestens 3 bar Druck und ein Alkoholgehalt von 9,5 Prozent vorhanden sein. Die Lagerdauer ist nicht vorgeschrieben.

Für uns Sektliebhaber die Basis für unendlich viel mehr. Stimmt’s?